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HypoVereinsbank München

Auszug aus der Satzung

 

§ 2 Stiftungszweck

1. Zweck der Stiftung ist

a) die Förderung von Bildung und Erziehung,
b) die Förderung der Jugendhilfe,
c) die Förderung des Sports und
d) die Förderung des Schutzes der Familie.

2. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

a) die finanzielle Unterstützung von Sportvereinen, Schulen, Musikschulen,
    Kindergärten und kirchlicher Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit,

b) die Unterstützung bedürftiger Familien zur Finanzierung schulischer und 
    außerschulischer Aktivitäten,

c) die Finanzierung von Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen,

d) die Bekämpfung des Drogenmissbrauchs von Kindern und Jugendlichen,

e) die Förderung aller Vorhaben, die geeignet sind, den Satzungszweck zu
    verwirklichen.

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vom 15.12.2011



Die Planungen für das zweite Benefiz-Spiel “Gemeinsam für eine runde Sache” im Stadion Vaterstetten am 24. Mai 2012 sind in vollem Gange. Auch die zugehörige neue Website wächst und wächst langsam ..



Ausführliche Dokumentation über das Totempfahl-Projekt



Kurze Berichte über die “Besonderen Tage” im Blindeninstitut, die im Laufe des Jahres 2011 durchgeführt wurden.