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HypoVereinsbank München

Hinweis zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
 

Die Stiftung “Kleine Hilfe” ist gemäß der ihr vom Finanzamt München für Körperschaften erteilten vorläufigen Bescheinigung vom 01. Dezember 2008 als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt.

Sie ist deshalb berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auszustellen.

   

    Spendenkonto:

    Konto  656 793 910
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    BIC     HYVBDEMMXXX 

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Neuer Presseartikel “Kleine Hilfe kann Großes bewirken”
vom 15.12.2011



Die Planungen für das zweite Benefiz-Spiel “Gemeinsam für eine runde Sache” im Stadion Vaterstetten am 24. Mai 2012 sind in vollem Gange. Auch die zugehörige neue Website wächst und wächst langsam ..



Ausführliche Dokumentation über das Totempfahl-Projekt



Kurze Berichte über die “Besonderen Tage” im Blindeninstitut, die im Laufe des Jahres 2011 durchgeführt wurden.