Die Stiftung “Kleine Hilfe” ist selbstlos und uneigennützig tätig. Besonderes Augenmerk wird auf die Unterstützung der persönlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gelegt.
Die mit Stiftungsgeschäft vom 25.September 2008 errichtete Stiftung “Kleine Hilfe” mit Sitz in München wurde am 05. November 2008 durch die Regierung von Oberbayern als Stiftungsaufsichtsbehörde als rechtsfähig anerkannt.
Sie ist bestrebt, mit ihren Vermögenserträgen, den ihr zugewendeten Geld- und Sachspenden und dem Einsatz von ehrenamtlichen Helfern, das übergeordnete Stiftungsmotto in reale Projekte umzusetzen.
§ 2 Stiftungszweck
1. Zweck der Stiftung ist
a) die Förderung von Bildung und Erziehung,
b) die Förderung der Jugendhilfe,
c) die Förderung des Sports und
d) die Förderung des Schutzes der Familie.
2. Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
a) die finanzielle Unterstützung von Sportvereinen, Schulen, Musikschulen,
Kindergärten und kirchlicher Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit,
b) die Unterstützung bedürftiger Familien zur Finanzierung schulischer und außerschulischer Aktivitäten,
c) die Finanzierung von Freizeitaktivitäten von Kindern und Jugendlichen,
d) die Bekämpfung des Drogenmissbrauchs von Kindern und Jugendlichen,
e) die Förderung aller Vorhaben, die geeignet sind, den Satzungszweck zu verwirklichen.